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Frühlings Gewinnspiel 2024

gültig ab 15.02.2024 bis 14.04.2024


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1. Veranstalter der Gewinnspiele ist die Unique Jewelry GmbH.

2. Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig von dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Mit der Teilnahme an den Gewinnspielen akzeptiert die Benutzerin bzw. der Benutzer diese Teilnahmebedingungen.

3. Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder den Niederlanden und bei der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind. Angestellte der Unique Jewelry GmbH sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Teilnehmer der Gewinnspiele ist diejenige Person, der die E-Mail-Adresse, die bei der Anmeldung zum Gewinnspiel angegeben worden ist, gehört. Es wird pro "Teilnehmer" nur eine Teilnahme gewertet; die wiederholte Teilnahme kann je nach Ermessen der Unique Jewelry GmbH den Verlust der Teilnahmeberechtigung zur Folge haben.

4. Es werden nur die im Gewinnspiel näher beschriebenen Preise verlost. Die Auslosung findet nur unter den Teilnehmern statt, die eigenhändig sämtliche für die Teilnahme an dem Gewinnspiel auszufüllenden Eingabefelder vollständig, verständlich und richtig ausgefüllt und an die Unique Jewelry GmbH abgeschickt haben. Die Einträge müssen bei der Unique Jewelry GmbH bis spätestens zum genannten Einsendedatum eingegangen sein. Spätere Einträge werden bei der Auslosung nicht mehr berücksichtigt, unabhängig davon, worauf die Verspätung zurückzuführen ist. Unique Jewelry GmbH kann für jegliche technische Störungen, insbesondere Ausfälle des Telefonnetzes, des Netzwerks, der Elektronik oder der Computer nicht verantwortlich gemacht werden.

5. Die Gewinnerin bzw. der Gewinner eines Preises wird zeitnah zur Verlosung per E-Mail unter Verwendung der bei der Anmeldung gemachten weiteren Angaben benachrichtigt. Der Gewinner hat den Erhalt der Gewinnbenachrichtigung unverzüglich, spätestens jedoch bis 14 Tage nach Erhalt gegenüber der Unique Jewelry GmbH zu bestätigen und die von der Unique Jewelry GmbH benötigten Angaben zu machen. Andernfalls ist die Unique Jewelry GmbH berechtigt, einen neuen Gewinner auszulosen.

6. Die weiteren Preise, soweit sie bewegliche Sachen darstellen, werden der Gewinnerin bzw. dem Gewinner per Post an die bei der Anmeldung angegebene Adresse geschickt. Mit Aufgabe des Preises bei der Post geht die Gefahr auf den Gewinner über. Für Lieferschäden ist die Unique Jewelry GmbH nicht verantwortlich. Einkaufsgutscheine werden digital an die bei der Teilnahme verwendete E-Mail Adresse übermittelt.

7. Eine Barauszahlung, Auszahlung in Sachwerten oder Tausch der Gewinne ist nicht möglich. Die Preise sind nicht übertragbar.

8. Die Entscheidungen von der Unique Jewelry GmbH sind endgültig. Diesbezügliche Anfragen können nicht beantwortet werden. Die Unique Jewelry GmbH behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ganz oder zeitweise auszusetzen, wenn irgendwelche Schwierigkeiten auftreten, die die Integrität des Gewinnspiels gefährden.

9. Die Unique Jewelry GmbH behält sich ferner das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen auch unangekündigt zu ändern.

10. Jegliche Schadenersatzverpflichtung von der Unique Jewelry GmbH und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.

11. Die von den Teilnehmern im Rahmen des Gewinnspiels angegebenen personenbezogenen Daten werden von der Unique Jewelry GmbH zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels und Newsletter-Zusendung erhoben, gespeichert, genutzt sowie – etwa zum Zwecke der Gewinnzustellung – an Dritte weitergegeben. Eine weitergehende Verwendung findet nicht statt. Verantwortliche Stelle im Sinne der geltenden Datenschutzgesetze ist die Unique Jewelry GmbH, Schöne Aussicht 16, 35396 Gießen.

12. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

13. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder eine Regelungslücke bestehen, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen tritt eine Bestimmung, welche dem Vertragszweck und den gesetzlichen Bestimmungen am nächsten kommt.